Zunächst treffe ich den oder die jungen Erwachsenen, Jugendlichen, das Kind und auch die Eltern zu einem Erstgespräch. In weiteren vier sogenannten probatorischen Sitzungen geht es vor allem darum, eine vertrauensvolle Beziehung herzustellen. In diesen Terminen kann der/die Patient:in entdecken, ob er/sie sich eine gemeinsame therapeutische Arbeit vorstellen kann und als zielführend erachtet. Von meiner Seite aus kann ich einen Einblick in die aktuellen Schwierigkeiten erlangen und ein Verständnis für die Symptomatik entwickeln. Außerdem werden psychologische Tests durchgeführt, um die Probleme möglichst umfassend zu klären und einen Behandlungsplan zu entwickeln. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob ein Antrag für eine Psychotherapie denkbar und zielführend ist.
Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die private Krankenkasse finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten statt. Falls es im Rahmen der Therapie sinnvoll erscheint, werden auch regelmäßige Elterngespräche vereinbart. In Therapien mit Jugendlichen würde ich zunächst mit dem/der Patient:in besprechen, ob und in welcher Form (alleine oder gemeinsam) Elterngespräche stattfinden sollen. Eine Psychotherapie geht in der Regel über 25 bis 60 Sitzungen, kann jedoch ggf. auch verlängert werden.
Private Krankenkassen/Beihilfe
Als privat Versicherte wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Versicherung und fragen Sie, ob und in welchem Umfang diese eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt. In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die ersten probatorischen Sitzungen, ohne dass ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden muss. Die Kosten für eine Psychotherapie bei begründeter Diagnose werden in der Regel von den privaten Versicherungen/den Beihilfestellen übernommen. Die Kosten der Psychotherapie bei privater Versicherung/Beihilfe richten sich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Falle einer Behandlung erhalten Sie monatlich eine Rechnung, die Sie in der Folge bei Ihrer Versicherung einreichen können und von dieser erstattet wird.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu zahlen. Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Kostenerstattungsverfahren
Prinzipiell ist die Übernahme von Psychotherapiekosten eine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sofern eine Indikation für eine Psychotherapie besteht, d.h. Sie unter einer seelischen Krankheit leiden, und die Psychotherapie durch einen Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz durchgeführt wird. Trotz des steigenden Bedarfs an Psychotherapieplätzen werden jedoch keine neuen Kassensitze geschaffen. Die Kassen sind dennoch verpflichtet, Ihnen bei Indikation psychotherapeutische Leistungen zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie bei Dringlichkeit einer Behandlung keinen zeitnahen Platz bei einer Vertragspsychotherapeutin finden, können Sie die Kostenerstattung der Psychotherapie in einer Privatpraxis bei Ihrer Kasse beantragen. Prinzipiell verfügen Psychologische Psychotherapeuten mit oder ohne Kassensitz über die gleiche, über die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) geregelte Ausbildung.
Weitere Angaben zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie beispielsweise hier.